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Resumen de Atypische Straferwartungen der Menschenrechts-, Friedens- und Umweltbewegungen

Karl-Ludwing Kunz

  • Straferwartungen von Menschenrechts-, Friedens- und Umweltbewegungen folgen dem Programm des Gefährdungsstrafrechts. Sie haben gleichwohl Chancen auf normative Begründbarkeit und besitzen verbreitet Wertschätzung. Von der Diskussion um die Punitivität nahezu übersehen, bilden sie eine Terra incognita, deren Kartografie hier ansatzweise unternommen wird. Das Einfordern einer alternativen Sozialmoral mit Strafrecht verlagert das wissenschaftliche Interesse von der Strafrechtsanwendung auf die Strafrechtsschaffung und -vermeidung. Mit der Erfassung von Kriminalisierungswünschen verändert sich das zuvor auf bereits kriminalisierte Handlungen fixierte Themenfeld. Das inkriminierte Verhalten, dessen Bestrafung verlangt wird, zeichnet sich durch gemeingefährlichen kollektiven Machtmissbrauch und das Systemvertrauen untergrabend aus. Mit seiner Fokussierung wird die traditionelle Verbindung von Strafrecht mit sozialer Marginalität aufgegeben. Der traditionell täterzentrierte Verbund der Kriminalwissenschaften macht einer neuen Allianz mit Sozialtheorie, Politikwissenschaft und Menschenrechtswissenschaft Platz.


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