Für Unternehmen, die mutmaßlich an einem Kartellverstoß beteiligt waren, kann sich die Kenntnis der Verfahrensakten für die Ausarbeitung einer Verteidigungsstrategie in Follow-On-Schadensersatzprozessen als hilfreich erweisen. Nicht immer haben aber ehemalige Betroffene im Verfahren vollumfänglichen Zugang zu den Akten erhalten – insbesondere wenn das Kartellverfahren eingestellt wurde. Dieser Beitrag untersucht, auf welcher Grundlage ehemalige Betroffene nach Abschluss eines Kartellbußgeldverfahrens beim Bundeskartellamt noch Akteneinsicht verlangen können. Er kommt zu dem Schluss, dass der Zugang zu den Akten, wenn überhaupt, allenfalls eingeschränkt möglich ist
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados