In der digitalen Welt entstehen große und komplexe Datenmengen – Big Data –, die zunehmend eine wichtige Grundlage für die Erbringung der unterschiedlichsten Leistungen geworden sind. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die verschiedenen Regelungsbereiche des Kartellrechts, in denen Big Data als Wettbewerbsparameter eine Rolle spielt. Dazu gehören allgemeine Fragen betreffend Marktdefinition, Berechnung von Marktanteilen und Markteintrittsbarrieren, gerade bei Netzwerkeffekten. Bei der Aufsicht über marktbeherrschende Unternehmen folgt die Missbräuchlichkeit nicht schon aus dem Verstoß gegen das Datenschutzrecht, sondern das Verhalten des marktbeherrschenden Unternehmens muss Wettbewerbsbezug haben. Zu überlegen ist, ob der Zugang zu einem Datenvorrat, der durch ein gewerbliches Schutzrecht geschützt ist, in Anlehnung an die Magill-Rechtsprechung erhöhten Anforderungen unterliegt. In der Fusionskontrolle richtet sich die Aufmerksamkeit bisher auf den vergrößerten Datenvorrat des neuen Unternehmens und die Frage, ob das neue Unternehmen aus der Zusammenführung der bisher getrennten Datenvorräte Vorteile ziehen kann. Bevor nach einem schärferen kartellrechtlichen Vorgehen gerufen wird, sollten u. a. Verbraucherschutz- und Datenschutzrecht konsequent angewandt werden.
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