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Entgelttransparenz und Business Judgment – erste Hinweise zum Umgang mit einem „Gender Gap“

  • Autores: Burkard Göpfert, Sina Pfister
  • Localización: ZIP : Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, ISSN 0723-9416, Vol. 38, Nº. 30, 2017, págs. 1401-1405
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Noch 169 Jahre wird es dauern, bis die Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen erreicht ist. Zu diesem Ergebnis ist das Weltwirtschaftsforum in seinem „Global Gender Gap Report 2016“ gekommen. Im „Global Gender Gap Index 2016“ liegt Deutschland weltweit auf Rang dreizehn und damit sieben Plätze vor Großbritannien. Doch die seit April 2017 geltenden gesetzlichen Neuregelungen der Briten zur Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen gehen einen Schritt weiter als das Entgelttransparenzgesetz in Deutschland. Nicht nur Berichte mit nach Geschlechtern differenzierten Daten, sondern auch die für die Gleichstellung getroffenen Maßnahmen müssen britische Arbeitgeber künftig veröffentlichen. Im Ergebnis wird auch die Empfehlung von rechtlichen Beratern an Organe in Unternehmen in Deutschland nur dahingehend lauten können, die – im Falle von festgestellten Entgeltdifferenzen getroffenen – Maßnahmen zu veröffentlichen, um unter Beachtung des Business Judgment Schaden vom Unternehmen abzuhalten.


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