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Resumen de Die Enthaftung des GmbH-Geschäftsführers im Wege der Generalbereinigung

Andreas L.P Vath

  • Wird ein GmbH-Geschäftsführer abberufen, so erteilt ihm die Gesellschafterversammlung für seine Amtszeit regelmäßig Entlastung. Damit billigt sie nicht nur die vergangene Amtsführung des Geschäftsführers und spricht ihm das Vertrauen aus; vor allem stellt sie ihn von allen im Zeitpunkt der Beschlussfassung bekannten oder erkennbaren Ersatzansprüchen frei. Allerdings: Da ein GmbH-Geschäftsführer oft besonderen Haftungsgefahren ausgesetzt ist, besteht in der Rechtspraxis nicht selten das Bedürfnis, den GmbH-Geschäftsführer über die Entlastung hinaus individuell und möglichst umfassend im Wege einer Generalbereinigung zu “enthaften“. In diesem Beitrag wird nach einer kurzen Einführung in die rechtsdogmatischen Grundlagen anhand von Musterdokumenten dargestellt, wie eine Generalbereinigung praktisch umgesetzt werden kann.


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