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Der handlungsunfähige GmbH-Gesellschafter

    1. [1] Baden-Wuerttemberg Cooperative State University

      Baden-Wuerttemberg Cooperative State University

      Stadtkreis Stuttgart, Alemania

  • Localización: Gmbh-Rundschau, ISSN 0016-3570, Nº. 18, 2013, págs. 963-968
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Die Deutschen werden immer älter. Dies bedeutet auch, dass eine zunehmende Anzahl von Personen aufgrund altersbedingter Beeinträchtigungen nicht mehr zur Wahrnehmung ihrer persönlichen Angelegenheiten in der Lage ist. Damit sind auch juristische Konsequenzen verbunden. Wer als Volljähriger seine Angelegenheiten nicht selbst besorgen kann, erhält gemäß § 1896 Abs. 1 BGB einen Betreuer. Ist der Betreute Gesellschafter einer GmbH oder GmbH & Co. KG, geht die Berechtigung zur Ausübung der Gesellschafterrechte auf den Betreuer über. Gleichwohl ist der Betreuer in seinen Entscheidungen nicht frei, sondern bedarf zur Vornahme einer Vielzahl von Geschäften der Genehmigung des Betreuungsgerichts. Dies kann in der Praxis zu erheblichen Komplikationen führen. Der Beitrag will einen Überblick über die rechtliche Situation geben und Möglichkeiten der Abhilfe aufzeigen.


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