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Resumen de Sitz und inländische Geschäftsanschrift: Anmeldung und neues Kostenrecht

Robin Melchior

  • Mit dem Inkrafttreten des MoMiG sind alle neuen Rechtsträger seit November 2008 verpflichtet, neben dem Sitz auch eine inländische Geschäftsanschrift anzumelden und in das Handelsregister eintragen zu lassen. Die Novelle des Kostenrechts durch Einführung des GNotKG mittels des 2. KostRMoG v. 23.7.2013 (s. dazu auch Wachter, GmbHR 2013, R 241 f. – in dieser Ausgabe) ist aktueller Anlass, am Beispiel einer GmbH & Co. KG die beiden Eintragungstatsachen gegeneinander abzugrenzen und einen Überblick über die Rechtsprechung zu den jeweiligen materiellen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen zu geben. Ferner wird eine Übersicht angeboten zu den Besonderheiten bei den notariellen Kosten der Anmeldung und bei den Gerichtskosten für die Eintragung.


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