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Resumen de Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung im Insolvenzeröffnungsverfahren: Zugleich Erwiderung auf Laroche/Wollenweber, ZInsO 2016, 2225

Andreas Schmidt

  • Laroche/Wollenweber vertreten die Auffassung, dass eine vorrangige Abführungspflicht von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung bestehe und sich der vorläufige starke Insolvenzverwalter, der vorläufige schwache Insolvenzverwalter, der eigenverwaltende Schuldner im Eröffnungsverfahren, der vorläufige Sachwalter und sogar das Insolvenzgericht nach § 266a Abs. 1 StGB strafbar machen können, wenn Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung im Eröffnungsverfahren nicht abgeführt werden. Die Ansicht der beiden Kölner Autoren, bei denen es sich um einen Insolvenzrichter und einen Staatsanwalt handelt, verkehrt den ausdrücklichen gesetzgeberischen Willen ins Gegenteil, behindert die Sanierung erhaltenswerter Unternehmen und gefährdet die Arbeitsplätze der betroffenen Arbeitnehmer. Sie ist nicht tragbar.


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