Spätestens seit der gescheiterten Übernahme der AIXTRON SE durch den chinesischen Investor Grand Chip Investment infolge einer Verbotsverfügung des US-Präsidenten im Dezember 2016 ist das CFIUS-Verfahren nun nicht nur in den Fokus deutscher Erwerber US-amerikanischer Unternehmen, sondern auch ausländischer Erwerber deutscher Unternehmen gerückt. Dies gilt insbesondere, da der AIXTRON-Fall – wie auch bereits die Untersagungsankündigung betreffend die beabsichtigte Veräußerung von Philips Lumileds (Niederlande) an den Finanzinvestor GO Scale Capital (China) im Januar 2016 oder die CFIUS-Anforderungen für die Übernahme der KUKA AG durch Midea (China) – eindrücklich zeigt, dass die Eröffnung des Anwendungsbereichs nicht etwa voraussetzt, dass eine US-Gesellschaft erworben wird. Der nachfolgende Beitrag erläutert das CFIUS-Verfahren, untersucht die Bedeutung des Verfahrens für die Transaktionssicherheit von M&A-Transaktionen mit Beteiligung deutscher Gesellschaften, geht auf die Kontrollmöglichkeiten nach der deutschen Außenwirtschaftsverordnung ein und beleuchtet die derzeitigen, am CFIUS-Verfahren orientierten Reformüberlegungen in Deutschland und in der Europäischen Union zur Einschränkung der Investitionsfreiheit.
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