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§ 93 InsO auf dem Prüfstand – Vom eingeschränkten Nutzen der Konzentration der Gesellschafterhaftung in der Hand des Gesellschaftsinsolvenzverwalters

    1. [1] Universität Erlangen-Nürnberg
  • Localización: KTS: Zeitschrift für Insolvenzrecht, ISSN 1432-461X, Vol. 78, Nº. 2, 2017, págs. 137-166
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • In seinem neuesten Urteil zu § 93 InsO hat der Bundesgerichtshof Stellung zu der umstrittenen Frage genommen, inwieweit die »Ermächtigung« des Insolvenzverwalters über das Vermögen einer Personengesellschaft zu verfügen, diesen dazu befugt, mit Wirkung für bzw. gegen die Gläubiger der Gesellschaft Vergleiche auch über deren Ansprüche gegen die haftenden Gesellschafter zu schließen. Nach Ansicht des BGH soll der Verwalter zwar grundsätzlich vergleichsberechtigt sein, doch erstrecke sich seine Vergleichsbefugnis allein auf vom Gesellschaftsgläubiger zur Insolvenztabelle (der Gesellschaft) angemeldete Forderungen. Die Entscheidung wirft die sehr praktische Frage auf, ob die vom BGH vertretene Auslegung der Norm nicht deren ratio zuwiderläuft, die Insolvenz der Personengesellschaft zu einer umfassenden Bereinigung auch der Gesellschafterhaftung zu verwenden. Diese Problematik wiederum leitet über zu der grundsätzlichen Thematik nach der Sinnhaftigkeit der im Gesetz getroffenen Regelung. Es wird zu zeigen sein, dass zwar gute Gründe für die zurückhaltende Ansicht des BGH sprechen, der Gesetzgeber aber zugleich gut beraten wäre, die Vorschrift ersatzlos zu streichen, weil sie regelmäßig nicht zu einer Verfahrensvereinfachung führt.


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