Der identitätswahrende Formwechsel über die Grenze etabliert sich zunehmend in der Rechtspraxis. Er beruht auf einer sukzessiven Anwendung der beiden beteiligten Rechtsordnungen. Dies verkennt die hier besprochene Entscheidung des OLG Frankfurt/M., das bei einer im Ausland voreilig erfolgten Eintragung auf die Prüfung des inländischen Umwandlungsverfahrens verzichten will.
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