Die gerichtliche Zuständigkeit gerät in Kapitalanlegerprozessen zunehmend zum Zankapfel. Der Beitrag stellt ungeklärte Rechtsfragen aus der jüngeren Praxis dar und zeigt anhand der aktuellen Rechtsprechung Entwicklungstendenzen auf. Im Vordergrund stehen Fragen des Deliktsgerichtsstands, des § 32b ZPO, der Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 ZPO und die Reichweite des § 87 GWB (Fall “Porsche“).
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