Der Beschlussvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern kann im Wege eines Einberufungs- oder Ergänzungsverlangens auch von Aktionären auf die Tagesordnung einer Hauptversammlung eingeführt werden. Ein solches Verlangen macht den Wahlvorschlag des Aufsichtsrats nach § 124 Abs. 3 Satz 2 Alt. 2 AktG entbehrlich. Bei in der Sphäre des Aufsichtsrats selbst liegenden Anfechtungsrisiken kann dieses Vorgehen ein Weg zur rechtssicheren Herbeiführung einer Wahlbeschlussfassung sein. Gegenstand dieser Darstellung sind Nutzen sowie formelle und inhaltliche Anforderungen an derartige Wahlbeschlussvorschläge von Aktionären.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados