Kreisfreie Stadt Augsburg, Alemania
Risikomanagement und Compliance gehören zu den Aufgaben der Geschäftsleitungsmitglieder von Kapitalgesellschaften. Jedoch wird der konkrete Pflichtinhalt von Risikomanagement und Compliance im AktG und im GmbHG fast gar nicht angesprochen. Es fragt sich daher, ob Präzisierungen von Risikomanagement und Compliance, wie sie sich in neueren aufsichtsrechtlichen Normkomplexen wie dem KAGB finden, für das allgemeine Gesellschaftsrecht fruchtbar gemacht werden können. Insgesamt zeigt sich, dass eine Übertragung dieser spezifisch aufsichtsrechtlich geprägten Anforderungen an Risikomanagement und Compliance auf die Verhältnisse bei nicht sektorspezifisch tätigen Kapitalgesellschaften nicht möglich ist.
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