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Rückabwicklung von Beratungsverträgen in der Aktiengesellschaft

    1. [1] University of Konstanz

      University of Konstanz

      Landkreis Konstanz, Alemania

  • Localización: Die Aktiengesellschaft, ISSN 0002-3752, Nº. 15, 2013, págs. 554-561
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Ein neues Kapitel in der Diskussion um die Zulässigkeit von Beratungsverträgen der Aufsichtsratsmitglieder mit ihrer Aktiengesellschaft haben der BGH und das OLG Frankfurt mit ihren Fresenius-Entscheidungen geöffnet. In diesen stellen die Gerichte fest, dass die Auszahlung der Beratervergütung ohne vorherige Konsentierung durch den Aufsichtsrat einen Pflichtverstoß des Vorstands und des diese Praxis billigenden Aufsichtsrats darstellt, die zur Anfechtung der Entlastungsbeschlüsse führen kann. Der offenbar gängigen Praxis, die Genehmigung erst nach Auszahlung der Vergütung zu erteilen, hat der II. Zivilsenat eine klare Absage erteilt. Wollen sich Vorstand und Aufsichtsrat von dem Verdikt der Pflichtverletzung befreien, so bleibt nur ein Weg: Rückforderung der Vergütung und anschließende Genehmigung des Vertrags durch den Aufsichtsrat. Diesem Rückforderungsanspruch steht allerdings auch ein Anspruch aus Bereicherungsrecht des Beraters gegenüber. Dieser Rückforderungsanspruch des Beraters fand bislang nur wenig Beachtung in Rechtsprechung und Literatur. Der vorliegende Beitrag unternimmt es, dies zu ändern.


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