Hamburg, Freie und Hansestadt, Alemania
Einflüsse der aufsichtsrechtlich geprägten Corporate Governance von Banken und Versicherungen auf das Aktienrecht sind aus der Diskussion um Ausstrahlungswirkungen, insbesondere beim Risikomanagement bekannt. Die verbundene Diskussion der jüngeren Entwicklungen zeigt neue Impulse für die Anforderungen an die Qualifikation, Gremien- und Unternehmensorganisation des Vorstands auf. Für den Aufsichtsrat stellt sich über diese Themen hinaus wegen aufsichtsrechtlich vorgesehener Informationskanäle die Grundsatzfrage nach der aktienrechtlichen Zulässigkeit von Direktkontakten zu Angestellten. Am behördlichen Zugriff auf Mitarbeiter in Schlüsselfunktionen ist die Gefahr von Brüchen mit aktienrechtlich gewachsenen Verantwortungsgefügen aufzuzeigen. Die Abschlussprüfung ist zur behördlichen Informationsversorgung einsetzbar, ohne dass die Corporate Governance als solche zur prüfungstauglichen Compliance-Frage würde.
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