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Die Festsetzung des Gegenstands der Sacheinlage nach §§ 27, 183 AktG

  • Autores: Laurenz Wieneke
  • Localización: Die Aktiengesellschaft, ISSN 0002-3752, Nº. 12, 2013, págs. 437-445
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Das Gesetz verlangt in §§ 27, 183 AktG für den Fall der Sachgründung und der Sachkapitalerhöhung neben der Bezeichnung des Inferenten und der Zahl der zu übernehmenden Aktie die förmliche Festsetzung des Gegenstands der Sacheinlage. Hierbei soll es nicht nur um die hinreichende Identifizierbarkeit des Einlagegegenstands gehen. Nach ganz überwiegender Meinung soll es auch erforderlich sein, etwa wertbildende Nebenabreden aufzunehmen. Dieses Erfordernis stößt, wenn man es ernst nimmt, in der Praxis auf Schwierigkeiten. Die vorliegende Untersuchung soll zeigen, dass die formale Festsetzung wertkonkretisierender Umstände weder zum Schutz der Gläubiger noch zum Schutz der Aktionäre erforderlich ist.


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