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Insiderrecht und Ad-hoc-Publizität bei M&A- und Kapitalmarkttransaktionen im europäischen Rechtsvergleich: Beitrag zum Begriff der Insiderinformation im kommenden EU-Marktmissbrauchsrecht

  • Autores: Hartmut Krause, Michael Brellochs
  • Localización: Die Aktiengesellschaft, ISSN 0002-3752, Nº. 9, 2013, págs. 309-339
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Die Ad-hoc-Publizität bei gestreckten Entscheidungsprozessen stellt nicht nur die Unternehmenspraxis vor Herausforderungen. Die Frage, ab welchem Zeitpunkt Insiderhandelsverbot und Ad-hoc-Publizität bei einem gestreckten Entscheidungsprozess und insbesondere bei M&A- und Kapitalmarkttransaktionen einsetzen sollen, spielt auch bei den Verhandlungen über die kommende EU-Marktmissbrauchsverordnung (MarktmissbrauchsVO) eine entscheidende Rolle. Da die Materie bereits durch die EU-Marktmissbrauchsrichtlinie aus dem Jahr 2003 (Marktmissbrauchs-RL 2003) geregelt ist, könnte man eine einheitliche Normsetzung und Anwendung in den einzelnen Mitgliedstaaten erwarten. Die Rechtswirklichkeit ist jedoch eine andere: Wie eine vom Bundesministerium der Finanzen beauftragte und von der internationalen Rechtsanwaltskanzlei Allen & Overy erstellte rechtsvergleichende Untersuchung zum Begriff der Insiderinformation und der Anwendung von Insiderrecht und Ad-hoc-Publizität in der Gerichts- und Behördenpraxis im Vereinigten Königreich, in Deutschland, den Niederlanden, in Frankreich und Italien ergeben hat, unterscheiden sich sowohl der Zeitpunkt des Eingreifens von Insiderhandelsverboten als auch der Zeitpunkt des Entstehens einer Veröffentlichungspflicht in den untersuchten Mitgliedstaaten zum Teil erheblich. Der Beitrag stellt die Ergebnisse der rechtsvergleichenden Studie anhand von öffentlichen Übernahmen, Bezugsrechtsemissionen und Anleiheemissionen dar und schließt mit der Frage, welche Auswirkungen der rechtsvergleichende Befund auf die Verhandlungen und die spätere Anwendung der MarktmissbrauchsVO hat.


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