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Resumen de Neue fiskalische Begehrlichkeiten bei der Reform des Anfechtungsrechts

Henning Sämisch

  • Bestrebungen innerhalb der Finanzministerien der Länder, der Finanzgerichtsbarkeit und der Gesetzgebung haben dazu geführt, dass der Fiskus entgegen der Grundkonzeption der InsO eine bevorzugte Sonderstellung unter den Gläubigern einnimmt. Die Reform des Insolvenzanfechtungsrechts hat nun weitere Begehrlichkeiten geweckt, für die es angesichts der schon bestehenden Vorteile für den Fiskus und Steuereinnahmen auf Rekordniveau keinen sachlichen Grund gibt. Die fortgesetzte Durchbrechung der Gläubigergleichbehandlung aus fiskalischen Erwägungen vernichtet die Anreize für die Finanzverwaltung, im Interesse einer ergiebigen Insolvenzmasse für alle Gläubiger und höherer Sanierungschancen frühzeitig Insolvenzantrag zu stellen. Insbesondere verhindern die Privilegien auch die im Gemeinwohlinteresse liegende Durchführung von Ordnungsverfahren und die Ausschüttung nennenswerter Quoten an andere nicht bevorrechtigte Gläubiger.


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