Das Vergütungsrechts des vorläufigen Insolvenzverwalters ist von einem Ringen zwischen dem Gesetz- und Verordnungsgeber auf der einen und dem BGH auf der anderen Seite geprägt. Mit dem Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte (Verkürzungsgesetz, BGBl I 2013, 2379) hat der Gesetzgeber in der Absicht, das Vergütungsrecht auf eine sichere Grundlage zu stellen, erhebliche Anwendungsprobleme für das Übergangsstadium geschaffen. Der Beitrag bespricht den jüngsten Beschluss des BGH, der diese Probleme zum Gegenstand hat (BGH ZIP 2016, 1601).
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