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"Holzmüller" und seine Geburtsfehler – hier: Die angebliche Schrankenlosigkeit der Vertretungsmacht des Mutter-Vorstands im Konzern

  • Autores: Jens Ekkenga, Björn Schneider
  • Localización: ZIP : Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, ISSN 0723-9416, Vol. 38, Nº. 22, 2017, págs. 1053-1059
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Die Zustimmungskompetenzen der Hauptversammlung an der Konzernspitze entfalten nach der „Holzmüller“-Judikatur des BGH auch dann grundsätzlich nur verbandsinterne Wirkung, wenn sie sich auf die Kapitalmaßnahme einer Tochtergesellschaft beziehen. Eigenmächtigkeiten des Konzernvorstands bei der Mitwirkung an der Beschlussfassung über die Kapitalerhöhung, an der Zeichnung der neuen Anteile und an der Vornahme der Einlagegeschäfte berühren nach dieser von der h. L. voll und ganz unterstützten Trennungslehre nicht die Rechtswirksamkeit dieser Rechtsgeschäfte; vielmehr gelte nahezu uneingeschränkt das vertretungsrechtliche Abstraktionsprinzip. Die Möglichkeit einer Durchbrechung dieses Prinzips nach der Lehre vom Missbrauch der Vertretungsmacht wird als mehr oder weniger vernachlässigenswerte Ausnahme abgetan, da das Vertrauen der Tochter-Gläubiger in die Beständigkeit der zur Kapitalerhöhung hinführenden Entwicklungsschritte absoluten Vorrang genieße. Der vorliegende Beitrag zeigt, dass ein derart restriktiver Umgang mit der Missbrauchslehre einer näheren Überprüfung nicht standhält. Vielmehr dürfte es sich geradezu umgekehrt so verhalten, dass der Rechtsmangel die Durchführbarkeit der Kapitalmaßnahme im Regelfall blockiert. Die weitreichenden praktischen Konsequenzen dieser Einsicht werden anhand einer Folgenanalyse der einzelnen Mitwirkungsakte dargestellt.


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