Berlin, Stadt, Alemania
Nach h. M. finden die Grundsätze über die begrenzte Arbeitnehmerhaftung auf Organmitglieder keine Anwendung. Eine zunehmende Zahl von Autoren will eine vergleichbare Haftungsmilderung über den Umweg der Treuepflicht erzielen. Der Beitrag prüft die gegen eine Haftungsmilderung nach arbeitsrechtlichem Vorbild vorgebrachten Bedenken und gelangt zu dem Ergebnis, dass diese nicht zu überzeugen vermögen. Ein innerbetrieblicher Schadensausgleich sollte daher auch für Organmitglieder möglich sein.
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