Der Beitrag setzt sich mit den Folgen des Beschlusses des Großen Senats des BFH (GrS 1/15, ZIP 2017, 338) auseinander und zeigt insbesondere auf, unter welchen Voraussetzungen nach der Entscheidung ein Anspruch auf Steuerfreiheit eines Sanierungsgewinns aus Gründen der persönlichen oder sachlichen Unbilligkeit im jeweiligen Einzelfall unmittelbar aus §§ 163, 227 AO besteht.
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