Das Widerrufsrecht des Verbrauchers ist nach § 355 BGB an keine besonderen Voraussetzungen gebunden. In einigen aktuellen Fällen wurde jedoch die Frage aufgeworfen, ob es durch den Einwand des Rechtsmissbrauchs ausgeschlossen werden kann. Der Beitrag macht Vorschläge für mehr Rechtssicherheit in diesen Fällen.
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