Das Institut der Nebenklage hat in den letzten Jahrzehnten eine dynamische Entwicklung durchlaufen und sich zu dem heute wichtigsten Instrument des strafprozessualen Opferschutzes entwickelt. Im Wirtschaftsstrafrecht führt die Nebenklage bisher noch ein Schattendasein, zumal der BGH die Anschlussmöglichkeit restriktiv handhabt. Der Verfasser legt dar, dass dennoch auch in Wirtschaftsstrafverfahren in bestimmten Fällen eine Beteiligung des Verletzten als Nebenkläger in Betracht kommt und für ihn eine Reihe attraktiver Vorteile bietet.
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