Der Verfasser betrachtet die derzeitigen sanktionsrechtlichen Entwicklungen, die zu einer Erweiterung der Haftung von Unternehmen und Konzerngesellschaften für Rechtsverstöße führen können bzw. werden. Ausgehend von der Tatsache, dass Unternehmen durch Arbeitsteilung geprägt sind, stellt sich ihm die Frage, wem das individuelle Verschulden der handelnden Unternehmensangehörigen zuzurechnen ist: dem Unternehmen als wirtschaftliche Einheit oder den Rechtspersonen, aus denen das Unternehmen besteht. Hinsichtlich dieser Frage werden unterschiedliche Ansätze parallel verfolgt, wobei für den Verfasser viel für eine Zurechnung zum Unternehmen als wirtschaftlicher Einheit spricht.
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