Der BGH hat in diesem zur Aufnahme in die amtliche Sammlung vorgesehenen Urteil seine Rechtsprechung zur Abfindung bei Einziehung des Geschäftsanteils in der GmbH fortgeführt. Das Urteil ist keine gelungene Weiterentwicklung, sondern ein unbefriedigender Rückschritt. Es wirft nicht nur eine Reihe von Fragen auf, welche die Praxis nicht beantworten kann. Der Hauptmangel besteht in der Orientierungslosigkeit betreffs der Dogmatik, was in erheblichem Umfang sinnlose Prozesse und unbillige Ergebnisse zur Folge haben wird.
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