Mit der Neufassung der §§ 192, 194, 221 AktG durch die Aktienrechtsnovelle 2016 führt der Gesetzgeber eine interessante neue Form von Schuldverschreibungen ein, die im Falle der „drohenden Zahlungsunfähigkeit oder zum Zweck der Abwendung einer Überschuldung“ greifen soll. Im Folgenden wird die Neuregelung vorgestellt (II). Die umgekehrte Wandelschuldverschreibung wird als Variante des Debt Equity Swaps erläutert (III). In der Krise können Anleihegläubiger die umgekehrte Wandelschuldverschreibung nicht kündigen (IV 1), die Wandlung ist auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch möglich (IV 2). Das macht die umgekehrte Wandelschuldverschreibung für Anleger gefährlich, aber für Emittenten in der Sanierung effektiv. Schließlich mag das neue Instrument helfen, einen Insolvenzplan abzusichern (V). Ob Investoren solche Anleihen zu vertretbaren Konditionen zeichnen werden, bleibt zum Schluss offen (VI).
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados