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Bilanzierung eines schuldrechtlichen Agios als andere Zuzahlung gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB

  • Autores: York Schnorbus, Sebastian Plassmann
  • Localización: ZIP : Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, ISSN 0723-9416, Vol. 37, Nº. 15, 2016, págs. 693-702
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Die vorliegende Untersuchung behandelt eine der zentralen Fragen in der Schnittmenge zwischen Bilanzrecht und den aktienrechtlichen Bestimmungen zur Kapitalaufbringung: Haben die Parteien im Rahmen einer Kapitalerhöhung einer AG, einer KGaA oder einer SE die Wahlmöglichkeit, über den geringsten Ausgabebetrag gem. § 9 Abs. 1 AktG hinaus entweder (i) nach § 9 Abs. 2 AktG einen erhöhten Ausgabebetrag (sog. korporatives Agio) festzulegen, der von den Kapitalerhaltungsvorschriften der § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB i. V. m. § 150 Abs. 3 und 4 AktG erfasst ist, oder (ii) eine schuldrechtliche Zuzahlung (sog. schuldrechtliches Agio) zu vereinbaren und dieses als andere Zuzahlung gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB den freien Rücklagen zuzuführen? Diese Frage ist bis heute nicht von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden, für die Praxis jedoch von essentieller Bedeutung. Denn ihre Beantwortung entscheidet darüber, ob das zugeführte Eigenkapital zu einem späteren Zeitpunkt als Dividende wieder an die Aktionäre ausgeschüttet werden kann, ohne u. a. die Bestimmungen zur Kapitalherabsetzung anwenden zu müssen.


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