Distrito de Gießen, Alemania
Als wichtiges Instrument stärkerer Kontrolle des Schuldners gilt bei dem in Eigenverwaltung durchgeführten Insolvenzverfahren das Recht des Sachwalters, die Kassenführung gem. § 275 Abs. 2 InsO zu übernehmen. Zentrale Probleme dieses Rechts sind für die Praxis ungeklärt. Der Beitrag ordnet das Recht des Sachwalters zur Kassenführung systematisch dem Bereich interner Kontrollmaßnahmen zu und macht auf dieser Grundlage Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Instituts deutlich. Als problematisch erweisen sich insbesondere Verfügungen des Sachwalters über Bankguthaben des Schuldners sowie die Beurteilung der sich aus der Kassenführung ergebenden steuerrechtlichen Stellung des Sachwalters. Schließlich werden im Hinblick auf den zentralen Zweck der Kassenführung, dem Sachwalter eine besondere Kontrolle des Zahlungsverkehrs des Schuldners zu ermöglichen, die Grenzen der dadurch bewirkten Kontrolle aufgezeigt.
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