Die aktuelle Kartellrechtsreform führt nicht nur zu zahlreichen Neuerungen im Anwendungsbereich des deutschen Kartellrechts. Die 9. GWB-Novelle und die kurz zuvor in Kraft getretenen Änderungen des Bundeswaldgesetzes sehen auch neue Ausnahmen für die Presse, Kreditverbünde und die Holzwirtschaft vor. Eine Ausnahme für den Rundfunk ist letztlich nicht Gesetz geworden. Es zeichnet sich ab, dass die neuen Ausnahmebereiche – anders als der Gesetzgeber wohl erhofft hat – die Anwendung der Wettbewerbsregeln in der Praxis nur in wenigen Fällen ausschließen werden. Dennoch sind sie nicht unproblematisch.
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