Petra Pohlmann, Thomas Wismann
Die 9. GWB-Novelle setzt an Schlüsselstellen des Kartellrechts an, um dessen effiziente Anwendung auf Märkten der Digitalökonomie sicherzustellen. Der Begriff des Marktes wird erstmals teildefiniert (§ 18 Abs. 2a GWB) und es werden weitere Marktmachtkriterien (§ 18 Abs. 3a GWB) sowie ein neuer, auf den Transaktionswert abstellender Aufgreiftatbestand (§ 35 Abs. 1a GWB) normiert. Verfahrensrechtlich kommen erweiterte Kooperationsbefugnisse und -pflichten der Kartellbehörden hinzu (dazu Podszun, WuW 2017, 266, in diesem Heft). Der Beitrag erläutert die materiell-rechtlichen Neuregelungen.
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