Die RL 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und ihre Umsetzung in Deutschland (Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11. 3. 2016, BGBl I 2016, 396) haben das Verbraucherdarlehensrecht an vielen Stellen grundlegend umgestaltet. Nicht nur wurde eine neuartige Dichotomie des Verbraucherdarlehensvertrags geschaffen, sondern auch die klassische Risikoverteilung im Darlehensvertrag wurde durch die fortentwickelte Kreditwürdigkeitsprüfung in Frage gestellt. Der Beitrag beleuchtet die zivilrechtlichen Einzelkomplexe der Richtlinie und stellt sie den deutschen Umsetzungsvorschriften gegenüber. Abschließend wird auf einen ersten Änderungsentwurf aus Hessen und Baden-Württemberg eingegangen.
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