In seinem Urteil vom 14. 6. 2016 äußert sich der Bundesgerichtshof erstmals zur Reichweite von Informationsrechten in Genussrechtsverhältnissen. Die Entscheidung hat bleibende Bedeutung für die Praxis der hybriden Unternehmensfinanzierungen. Daran anknüpfend nimmt der Beitrag eine Bestandsaufnahme und eine weiterführende Bewertung vor.
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