Die neu eingeführten Straftatbestände der §§ 299a, 299b StGB haben im Hinblick auf die vielgestaltige Praxis im Gesundheitswesen viele neue Fragen der Auslegung mit sich gebracht. Im Beitrag erörtert der Verfasser typische Fälle aus der Beratungspraxis und bezieht dabei Position zu dogmatischen Unsicherheiten. Behandelt werden insbesondere die Problembereiche Geschenke, berufsrechtliche Voraussetzungen von Empfehlungen, ausgegliederte Praxisbereiche, Beteiligung an Gesundheitsunternehmen und von Ehegatten, Anwendungsbeobachtungen, Fortbildungen, Bezugsentscheidungen und Rabatte
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