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Resumen de Die Verständigungseignung von vermögensabschöpfenden Rechtsfolgen

Jakob Ordner

  • Das Strafprozessrecht sieht für die Abschöpfung von Vermögenswerten ein subjektives und objektives Abschöpfungsverfahren vor. In der Praxis des Strafverfahrens ist jedoch die Tendenz auszumachen, dass Vermögen zunehmend informell bzw. konsensual abgeschöpft wird. Der Verfasser versucht die Formen informellen und konsensualen Abschöpfens aufzuspüren, um sodann im Anschluss daran deren Zulässigkeit beurteilen zu können. Hierbei gelangt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass das Abschöpfungsrecht nur marginal verständigungsgeeignet ausgestaltet ist. Um die Abschöpfung von Vermögenswerten wieder in formalisierte Bahnen zu lenken, werden zudem Korrekturen des Abschöpfungsverfahrens erwogen.


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