Mattis Aszmons, Eva Homborg, Moritz Gerum
Achtung 2017! Das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze (AÜG-Novelle) wurde am 21.10.2016 vom Deutschen Bundestag und am 25.11.2016 vom Bundesrat beschlossen und wird zum 1.4.2017 in Kraft treten. Das Gesetz wird neben den unmittelbaren Folgen für den Einsatz von Leiharbeitnehmern unter Umständen auch empfindliche Folgen für Unternehmen im Bereich der Mitbestimmung auf Betriebs- und Unternehmensebene mit sich bringen. Viel Zeit für Gestaltungsmöglichkeiten bleibt nicht mehr.
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