Das Bundesministerium der Finanzen hat unter dem 20.12.2016 (GmbHR 2017, 164 – in dieser Ausgabe) ein geändertes Anwendungsschreiben zur Behandlung der Realteilung (§ 16 Abs. 3 S. 2 – 4 EStG und § 16 Abs. 5 EStG) veröffentlicht. Gegenstand des Beitrags ist eine Analyse des überarbeiteten Realteilungserlasses und dessen Vereinbarkeit mit der jüngeren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte
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