Dirk Kocher, Joachim Freiherr von Falkenhausen
Der Aufsichtsrat ist zuständig für die Geltendmachung der Vorstandshaftung. Zugleich kann sich die Frage ergeben, ob der Aufsichtsrat selbst wegen mangelhafter Überwachung haftet. Daraus können Interessenkonflikte folgen, die besonders akzentuiert werden, wenn ein verklagtes Vorstandsmitglied einem Aufsichtsratsmitglied zur Vorbereitung eines Regresses den Streit verkündet. Der Beitrag untersucht sowohl die Auswirkungen der Streitverkündung als auch die ohnehin bestehende Frage von Interessenkonflikten und ihren Auswirkungen mit Seitenblicken auch auf die anwaltliche Vertretung und die D&O-Versicherung.
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