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Resumen de Anteilsaufstockung nach Einziehung – Pflicht zur Einlageleistung?

Hans-Joachim Priester

  • Umstritten ist weiterhin, ob die Anteilsaufstockung nach Einziehung von Geschäftsanteilen eine Pflicht zur Leistung von Geld- bzw. Sacheinlagen auslöst. Nachstehend wird gezeigt, dass ein Aufstockungsbeschluss keine Satzungsänderung darstellt, sondern formlos stattfinden kann und der Gläubigerschutz auf andere Weise gewährleistet ist.


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