Im deutschen Insolvenzrecht schließt § 91 InsO den Erwerb von Rechten an der Insolvenzmasse nach Verfahrenseröffnung aus. Im englischen Recht versucht man, mit Hilfe der Anti-Deprivation Rule zu vergleichbaren Ergebnissen zu kommen. Der nachfolgende Beitrag behandelt diese Regel des englischen Rechts näher, stellt sie zu den Lösungen des deutschen Rechts in Beziehung und arbeitet Unterschiede und Gemeinsamkeiten heraus.
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