•Im deutschen Aktienrecht ist dessen dualistisches System von der Unternehmerfreiheit geprägt, die es in seiner konkreten Ausformung den Organen der Unternehmensführung eröffnet. Diese Freiheit kennzeichnet die Corporate Governance hierzulande, ist nun aber von Rechtsmaterien außerhalb des Gesellschaftsrechts bedroht, die über die Aufsichtspflichten der Führungsorgane deren unternehmerisches Ermessen systemwidrig beschneiden könnten. Das gilt namentlich für das Ordnungswidrigkeiten- und für das Kartellrecht. In letzterem stehen die Grundprinzipien des deutschen Konzernrechts vor ihrer Zerstörung; davor möge sie die Rückbesinnung auf die Corporate Governance in ihren Wirkmechanismen bewahren.
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