Der Beitrag befasst sich mit der Rechtsstellung des Legitimationsaktionärs, also einer Person, die als Inhaber von Aktien auftritt, die ihm nicht gehören. Es zeigt sich, dass diese Rechtsfigur ein Fremdkörper im deutschen Recht ist. Die Befugnisse des Legitimationsaktionärs sollten daher nicht allzu extensiv verstanden werden. Das hat zur Folge, dass der Legitimationsaktionär weder eine Anfechtungsklage erheben noch ein Spruchverfahren im eigenen Namen durchführen kann. Auch im Bereich vieler anderer praktischer Fragen (Begründung und Nachweis der Rechtsstellung des Legitimationsaktionärs; Zurechnung des Aktienbesitzes nach § 245 Abs. 1 AktG) wird deutlich, dass die Einordnung der Rechtsfigur des Legitimationsaktionärs Schwierigkeiten bereitet.
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