Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer nach § 34 GmbHG zulässigen Einziehung von Geschäftsanteilen des Gesellschafters einer GmbH schienen seit längerem in Rechtsprechung und Literatur geklärt zu sein. Mit der Reform des GmbH-Rechts sind kontrovers diskutierte Zweifelsfragen aufgetreten. Der Streit geht insbesondere darum, ob ein wirksamer Einziehungsbeschluss nur dann gefasst werden kann, wenn mit ihm oder ihm nachfolgend Maßnahmen beschlossen werden, die ein Auseinanderfallen der Nennbeträge der Geschäftsanteile einerseits und des Stammkapitals andererseits verhindern. Der Autor, der einen anderen Lösungsansatz verfolgt, kommt zu dem Ergebnis, dass abweichend von der herrschenden Meinung eingezogene Geschäftsanteile keineswegs untergehen und damit Anpassungsmaßnahmen jeglicher Art nicht erforderlich sind
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