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Resumen de Schenkungen unter Beteiligung von Kapitalgesellschaften (§ 7 Abs. 8 ErbStG)

Matthias Loose

  • Schenkungen unter Beteiligung von Kapitalgesellschaften unterlagen bislang nach der Rechtsprechung des BFH nicht der Besteuerung. Mit § 7 Abs. 8 ErbStG hat der Gesetzgeber einen neuen Schenkungsteuertatbestand geschaffen. Die Vorschrift fingiert eine freigebige Zuwendung unabhängig vom Bestehen eines tatsächlichen Bereicherungswillens des Zuwendenden. Sie hat einen viel zu weiten Anwendungsbereich, der sowohl seitens der Literatur als auch durch die Finanzverwaltung eingeengt wird. In welchen Fällen die Vorschrift als Missbrauchsvermeidungsvorschrift entsprechend eng ausgelegt werden kann oder muss und welche verfahrensrechtlichen Folgen dies hat, ist derzeit noch ungeklärt. Das birgt erhebliche Risiken für die Beratungspraxis.


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