Die Steuerung von Unternehmensfunktionen in einer Unternehmensgruppe erfolgt meist nicht (nur) innerhalb der rechtlichen Einheiten (Gruppengesellschaften). Regelmäßig wird die Notwendigkeit gesehen, über rechtliche Einheiten hinweg zu steuern oder den Gruppengesellschaften – zwecks einheitlichen Auftretens der Unternehmensgruppe in unterschiedlichen Ländern – einheitliche Vorgaben zu machen. Besteht kein Vertragskonzern, so kann die Steuerung der Unternehmensgruppe über Weisungen an die (Geschäftsführer der) Tochtergesellschaften erfolgen. Ob das deutsche System der Gesellschafterweisung auch in anderen EU-Staaten anzutreffen ist und damit Weisungen auch zur Steuerung internationaler (GmbH-) Unternehmensgruppen geeignet sind, soll nachfolgend untersucht werden.
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