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Resumen de Keine Berücksichtigung von Insolvenzanfechtungsansprüchen im Rahmen der Masseschmälerungshaftung des Geschäftsleiteres

Attila Bangha Szabo

  • Besteht wegen einer Zahlung, die die insolvente Gesellschaft an einen Gläubiger leistete, sowohl ein Anfechtungsanspruch gegen den Empfänger (§ 143 Abs. 1 Satz 1 InsO) als auch ein Haftungsanspruch gegen den Geschäftsführer wegen Masseschmälerung (§ 64 Satz 1 GmbHG), so scheint die entsprechende Anwendung des§ 255 BGB zu Gunsten des Geschäftsführers Gewähr dafür zu bieten, dass dem ersatzpflichtigen Geschäftsführer die Realisierbarkeit der Anfechtungsansprüche zu Gute kommt und die ersatzberechtigte Gläubigergemeinschaft nicht überkompensiert wird. Der Beitrag stellt die Rechtsfolgen einer Insolvenzanfechtung und einer Masseschmälerungshaftung vor, untersucht sie auf ihre Auswirkung auf die Gläubigerbefriedigungsaussichten und plädiert dafür, dass eine Zuerkennung von Insolvenzforderungen in Höhe der an den Insolvenzverwalter geleisteten Zahlung zur Begrenzung der Haftungsschuld des Geschäftsführers ausreicht. Als Rechtsgrundlage hierfür wird eine Analogie zu§ 326 Abs. 2 InsO vorgeschlagen. Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, dass neben diesem abschließenden Kompensationsmodell kein Raum und kein Bedürfnis für die vorhen-schend vertretene Analogie zu§ 255 BGB zu Gunsten des Geschäftsführers bleibt.


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