Der Anfang Juli 2016 veröffentlichte Referentenentwurf zur 9. GWB-Novelle führt im Kartellbußgeldrecht zu einem Systemwechsel: Zukünftig soll sich der Umfang der bußgeldrechtlichen Haftung für Kartellrechtsverstöße an den Grundsätzen orientieren, welche die europäische Rechtsprechung entwickelt hat. Unternehmen sollen danach als wirtschaftliche Einheiten und nicht als Verbund von Rechtsträgern haften. Dadurch wird es zu einem begrüßenswerten Gleichlauf zwischen der Haftung von Konzernen und der Haftung von Einzeltätern kommen. Rechtliche Unsicherheiten verbleiben hingegen, soweit der Referentenentwurf bei der Umsetzung der EU-Schadenersatzrichtlinie auf eine Erstreckung auch der zivilrechtlichen Haftung auf das Unternehmen als wirtschaftliche Einheit verzichtet. Dies sollte im Gesetzgebungsverfahren zur GWB-Novelle noch einmal diskutiert werden
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