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Aktuelle Entwicklungen bei der Durchführung von Übernahmeangeboten nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)

  • Autores: Jan-Jonas Boucsein, Hendrik Schmiady
  • Localización: Die Aktiengesellschaft, ISSN 0002-3752, Nº. 17, 2016, págs. 597-610
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Öffentliche Angebote, die auf den Erwerb einer kontrollrelevanten Beteiligung an einer börsennotierten Gesellschaft gerichtet sind, unterliegen im Geltungsbereich des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetztes (WpÜG) der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese hat insbesondere zu prüfen, ob die vom Bieter zu veröffentlichende Angebotsunterlage den gesetzlichen Vorgaben entspricht und der Bieter das Übernahmeverfahren ordnungsgemäß betreibt. Obwohl das WpÜG nach seinem Inkrafttreten im Jahr 2002 nur im geringen Umfang geändert wurde, stellen sich in der Verwaltungspraxis immer wieder neue Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Durchführung von Übernahmeangeboten. Dies mag teilweise an den sich immer wieder ändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen liegen. Ein weiterer entscheidender Treiber hin zu immer komplexeren Transaktionen ist der Wunsch vieler Bieter nach einer steueroptimierten Gestaltung. Schließlich stehen Bieter insbesondere im Rahmen von Tauschangeboten oft vor der Herausforderung, nicht nur die Regelungen des WpÜG einhalten zu müssen, sondern auch kapitalmarktrechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen zu unterliegen.


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