Die Wirkkraft der auf Rechtsfortbildung beruhenden Unterbilanzhaftung ist abhängig von ihrer prozessualen Durchsetzbarkeit. Praktisch entscheidet hierüber in den meisten Fällen die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast. Die h.M. hat hierfür ein Modell entwickelt, das regelmäßig zum Prozessgewinn der GmbH oder des Insolvenzverwalters führt. Einige grundlegende Entscheidungen des BGH geben Anlass, dieses Modell auf den Prüfstand zu stellen.
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